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Arbeitsrecht

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Bundesweit beraten und vertreten die Fachanwälte von SSP Schiessl Rechtsanwälte auf allen Gebieten des individuellen & kollektiven Arbeitsrechts sowohl bei Abschlüssen und Beendigungen von Dienstverhältnissen sowie bei Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Unsere Klienten sind vorwiegend Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer sowie leitende Angestellte. SSP Schiessl Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen mit einer spezialisierten, externen Rechtsabteilung. Auf den Gebieten des individuellen, kollektiven und strukturellen Arbeitsrechts betreuen wir in- und ausländische Unternehmen bei Umstrukturierung, Akquisition und Reorganisation. Wir erarbeiten dabei kreative Lösungen mit unseren Tarif- und Betriebspartnern.

SSP Schiessl Rechtsanwälte ist überregional tätig. Dies zeigt sich besonders bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen über Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, sowie im Rahmen von Schlichtungen, bei Interessenausgleichs- und bei Sozialplanverhandlungen.


Ihr(e) Ansprechpartner:

Harald Kinzinger
Stefan Krach
Stephan Grunow

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